|
|
Provision und Nebenkosten
Gebühren und Nebenkosten bei Immobilien – Transaktionen:
| 1. |
Nebenkosten bei Kaufverträgen |
| 1.1 |
Grunderwerberbsteuer 3,5%
vom Wert der Gegenleistung (Ermäßigung/ Befreiung möglich) |
| 1.2 |
Grundbuchseintragungsgebühr 1,0%
(Eigentumsrecht) |
| 1.3 |
Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung
im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters, sowie
Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren |
| 1.4 |
Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren
(länderweise unterschiedlich) |
| 1.5 |
Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen -
Übernahme durch den Erwerber: neben der laufenden Tilgungsratte, ausserordentliche
Tilgung bis zu 50% des aushaftenden Kapitals bzw. Verkürzung der
Laufzeit möglich.
Der Erwerber hat keinen Rechtsanspruch auf Übernahme eines
Förderungsdarlehens. |
| 1.6 |
Allfällige Anliegerleistung laut Vorschreibung der Gemeinde (Aufschliessungskosten
und
Kosten der Baureifmachung des Grundstückes), sowie Anschlussgebühren-/
Kosten (Wasser,
Kanal, Strom, Gas, Telefon usw.) |
| 1.7 |
Vermittlungsprovision (gesetzlich vorgesehene Höchstprovision) bei
a) Kauf/ Verkauf/ Tausch
von
- Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen
- Liegenschaftsanteilen an denen Wohnungseigentum besteht oder
vereinbarungsgemäß begründet wird
- Unternehmen aller Art
- Abgeltung für Superädifikate auf einem Grundstück
bei einem Wert von
- bis Euro 36.336,42: 4,0%
- von Euro 36.336,43 bis Euro 48.448,49: Euro 1.453,46
- ab Euro 48.448,50: 3%
von beiden Auftraggebern (Verkäufer und Käufer) – jeweils zuzüglich
20% USt
b) bei Optionen
50% der Provisionen gem. Punkt a), welche im Fall des Kaufes durch den
Optionsberechtigen angerechnet werden |
| 1.8 |
Nebenkosten Mietverträge
- Vergebührung des Mietvertrages (§ 33 TP 5 GebG):
1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl.
USt.), höchstens das 18fache des Jahreswertes, bei unbestimmter
Vertragsdauer 1% des dreifachen Jahreswertes.
Für den zweiten und jeden weiteren Bogen der Urkunde ist eine feste
Gebühr von derzeit je EUR 13,08 zu veranschlagen.
Ab 1.7.1999 ist der Bestandgeber (bzw. in dessen Vertretung z.B. der
Makler, Hausverwalter, Rechtsanwalt oder Notar) verpflichtet, die
Gebühr selbst zu berechnen und abzuführen. Bei befristeten
Bestandverträgen Über Gebäude oder Gebäudeteile, die überwiegend
Wohnzwecken dienen, sind die Gebühren ab diesem Zeitpunkt mit dem
Dreifachen des Jahreswertes begrenzt.
- Vertragserrichtungskosten nach Vereinbarung im Rahmen der
Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters
- Vermittlungsprovision
Für die Berechnung der Provision wird der Bruttomietzins
herangezogen - dieser besteht aus:
- Haupt- oder Untermietzins
- anteilige Betriebskosten und laufende öffentliche Abgaben,
- Anteil für allfällige besondere Aufwendungen (z.B. Lift),
- allfälliges Entgelt für mitvermietete Einrichtungs- und
Ausstattungsgegenstände oder sonstige zusätzliche Leistungen des
Vermieters.
|
| A) Vermittlung durch Immobilienmakler, der nicht
gleichzeitig Verwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand
befindet |
Höchstprovision zuzüglich 20 % USt
bei Vermittlung von Haupt- oder Untermietverträgen über Wohnungen,
Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art |
| Vertragsdauer |
Vermieter |
Mieter |
- unbestimmte Zeit / Frist mehr als 3 Jahre
|
3 Bruttomonatsmietzinse
allenfalls + 5 % der besonderen Abgeltungen |
3 Bruttomonatsmietzinse |
- Frist mindestens 2, höchstens 3 Jahre
|
3 Bruttomonatsmietzinse
allenfalls + 5 % der besonderen Abgeltungen |
2
Bruttomonatsmietzinse |
- bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit
|
--- |
Ergänzung
auf 3 Bruttomonatsmietzinse |
- Frist weniger als 2 Jahre
|
3 Bruttomonatsmietzinse
allenfalls + 5 % der besonderen Abgeltungen |
1 Bruttomonatsmietzins |
- bei Verlöngerung auf höchstens 3 Jahre
|
--- |
Ergänzung auf 2 Bruttomonatsmietzinse |
- bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit
|
--- |
Ergänzung auf 3 Bruttomonatsmietzinse |
| B) Untermietverträge über einzelne Wohnräume, unabhängig von Dauer |
1 Bruttomonatsmietzins |
1 Bruttomonatsmietzins |
| C) Vermittlung durch Immobilienmakler, der gleichzeitig
Hausverwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet |
Höchstprovision zuzüglich 20 % USt
bei Haupt- oder Untermietverträgen über Wohnungen (auch
Eigentumswohnungen, wenn der Auftraggeber Mehrheitseigentümer der
Liegenschaft ist) |
| Vertragsdauer |
Vermieter |
Mieter |
- unbestimmte Zeit / Frist mindestens 2 Jahre
|
2 Bruttomonatsmietzinse
allenfalls + 5 % der besonderen Abgeltungen |
2 Bruttomonatsmietzinse |
- Frist weniger als 2 Jahre
|
2 Bruttomonatsmietzinse
allenfalls + 5 % der besonderen Abgeltungen |
1
Bruttomonatsmietzins |
- bei Verlängerung auf mindestens 2 Jahre
|
--- |
Ergänzung
auf 2 Bruttomonatsmietzinse |
(Haupt- oder Untermietverträge über Geschäftsräume, Eigentumswohnungen (wenn
der Auftraggeber nicht Mehrheitseigentümer der Liegenschaft ist) und
Untermietverträge über einzelne Wohnräume unterliegen der selben Regelung wie
die Vermittlung durch den Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des
betreffenden Gebäudes ist – s. oben A).
Für die Verrechnung der Provisionsgrundlage ist die Umsatzsteuer nicht
in den Bruttomietzins einzurechnen. Die Heizkosten sind ebensowenig
miteinzurechnen, wenn es sich um die Vermittlung von Mietverhältnissen an einer
Wohnung handelt, bei der nach den mietrechtlichen Vorschriften die Höhe des
Mietzinses nicht frei vereinbart werden darf (Angemessener Mietzins,
Richtwertmietzins).
Eine Provision für besondere Abgeltungen in der Höhe von bis zu 5% kann
zusätzlich mit dem Vormieter vereinbart werden.
| |
|