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Salzburger Wohnbauförderung

unverbindliche Information; aktuelle Informationen finden Sie unter www.sir.at

1. Persönliche Voraussetzungen

  • Volljährigkeit
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder dieser gleichgestellt (z.B. EU- Bürger)
  • monatliches Nettoeinkommen (= Jahresgehalt : 12)
    • 1 Person Euro 2.150,-
    • 2 Personen Euro 3.300,-
    • 3 Personen Euro 3.650,-
    • 4 Personen Euro 4.100,-
    • 5 Personen Euro 4.300,-

2. Sonstige Voraussetzungen

  • nachgewiesener Wohnungsbedarf
  • die Rechte an der bisherigen Wohnung oder einer sonstigen geförderten Wohnung sind binnen 1 Jahres nach Bezug der geförderten Wohnung aufzugeben

Eigentumswohnung/ Reihenhaus

  • Verkäufer = Bauträger
  • Mindesteigenmittel erforderlich: 10% des Gesamtkaufpreises, bezogen auf die förderbare Nutzfläche

Einzel- und Doppelhaus

  •  Antragsteller = natürliche Person und Eigentümer der Bauliegenschaft

3. Förderungsumfang

  • förderbare Fläche
    • 1 Person: 55 m²
    • 2 Personen: 65 m²
    • 3 Personen oder 1 Person + 1 Kind: 80 m²
    • 4 Personen oder wachsende Familie: 90 m²
    • Bauernhäuser: 110 m²
  • Förderungsdarlehen des Landes (je m² förderbare Nutzfläche)
    • a) bei Erwerb von Eigentumswohnung/ Reihenhaus
      • Stadt Salzburg: Euro 2.000,-
      • Andere Gemeinden: Euro 1.750,-
      • Zuschlag je Ökopunkt: Euro 15,-
      • weitere Zu/- Abschläge nach individuellen Kriterien möglich
    • b) bei Errichtung von Einzel- und Doppelhaus
      • Normalsatz: Euro 1.000,-
      • Zu-, Auf- oder Ausbauten: Euro 1.150,-
      • Zuschläge: je Ökopunkt: Euro 15,-
      • für Jungfamilien: Euro 200,-
      • für kinderreiche Familien: Euro 400,-

4. Wichtige Begriffe

  • Förderung
    Die Förderung kann in der Gewährung von Direktdarlehen des Landes (Förderungsdarlehen) und unverzinsten, rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen bestehen
  • Förderungsdarlehen
    Das Förderungsdarlehen hat einen Zinssatz von dzt. 2% p.a. (= Effektivzinssatz) und eine 30- jährige Laufzeit
  • Annuitätenzuschuss
    in Höhe jenes Betrages möglich, um den die Annuität des Förderungsdarlehens den zumutbaren Wohnungsaufwand übersteigt
  • zumutbarer Wohnungsaufwand
    abhängig von Haushaltsgröße und Einkommen (mindestens € 4,07 /pro m² förderbare Nutzfläche)
  • wachsende Familie
    Ehepaar, bei dem die Ehedauer 10 Jahre nicht übersteigt und beide Ehepartner das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder Haushaltsgemeinschaft, die nicht länger als 10 Jahre besteht, beide Partner nicht älter als 40 Jahre sind und aus dieser Beziehung bereits ein Kind entstammt
  • Jungfamilie
    Wachsende Familie mit mindestens 1 Kind
  • Kinderreiche Familie
    Familie mit mindestens 3 Kindern
  • nahestehende Personen
    Ehegatten, Kinder, Adoptivkinder, Eltern, Geschwister, Schwiegereltern, Schwiegerkinder; Lebensgefährten und Lebensgefährtinnen nur, wenn er/sie mit der begünstigten Person in einer gleich einer Ehe eingerichteten Haushaltsgemeinschaft leben und beide entweder seit mindestens drei Jahren einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben oder gemeinsames Eigentum an der Wohnung besitzen oder begründen.
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