|
|
Salzburger Wohnbauförderung
unverbindliche Information; aktuelle Informationen finden Sie unter
www.sir.at
1. Persönliche Voraussetzungen
- Volljährigkeit
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder dieser gleichgestellt (z.B. EU-
Bürger)
- monatliches Nettoeinkommen (= Jahresgehalt : 12)
- 1 Person Euro 2.150,-
- 2 Personen Euro 3.300,-
- 3 Personen Euro 3.650,-
- 4 Personen Euro 4.100,-
- 5 Personen Euro 4.300,-
2. Sonstige Voraussetzungen
- nachgewiesener Wohnungsbedarf
- die Rechte an der bisherigen Wohnung oder einer sonstigen geförderten
Wohnung sind binnen 1 Jahres nach Bezug der geförderten Wohnung aufzugeben
Eigentumswohnung/ Reihenhaus
- Verkäufer = Bauträger
- Mindesteigenmittel erforderlich: 10% des Gesamtkaufpreises, bezogen auf
die förderbare Nutzfläche
Einzel- und Doppelhaus
- Antragsteller = natürliche Person und Eigentümer der
Bauliegenschaft
3. Förderungsumfang
- förderbare Fläche
- 1 Person: 55 m²
- 2 Personen: 65 m²
- 3 Personen oder 1 Person + 1 Kind: 80 m²
- 4 Personen oder wachsende Familie: 90 m²
- Bauernhäuser: 110 m²
- Förderungsdarlehen des Landes (je m² förderbare Nutzfläche)
- a) bei Erwerb von Eigentumswohnung/ Reihenhaus
- Stadt Salzburg: Euro 2.000,-
- Andere Gemeinden: Euro 1.750,-
- Zuschlag je Ökopunkt: Euro 15,-
- weitere Zu/- Abschläge nach individuellen Kriterien möglich
- b) bei Errichtung von Einzel- und Doppelhaus
- Normalsatz: Euro 1.000,-
- Zu-, Auf- oder Ausbauten: Euro 1.150,-
- Zuschläge: je Ökopunkt: Euro 15,-
- für Jungfamilien: Euro 200,-
- für kinderreiche Familien: Euro 400,-
4. Wichtige Begriffe
- Förderung
Die Förderung kann in der Gewährung von Direktdarlehen des Landes
(Förderungsdarlehen) und unverzinsten, rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen
bestehen
- Förderungsdarlehen
Das Förderungsdarlehen hat einen Zinssatz von dzt. 2% p.a. (=
Effektivzinssatz) und eine 30- jährige Laufzeit
- Annuitätenzuschuss
in Höhe jenes Betrages möglich, um den die Annuität des Förderungsdarlehens
den zumutbaren Wohnungsaufwand übersteigt
- zumutbarer Wohnungsaufwand
abhängig von Haushaltsgröße und Einkommen (mindestens € 4,07 /pro m²
förderbare Nutzfläche)
- wachsende Familie
Ehepaar, bei dem die Ehedauer 10 Jahre nicht übersteigt und beide Ehepartner
das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder Haushaltsgemeinschaft,
die nicht länger als 10 Jahre besteht, beide
Partner nicht älter als 40 Jahre sind und aus dieser Beziehung bereits ein
Kind entstammt
- Jungfamilie
Wachsende Familie mit mindestens 1 Kind
- Kinderreiche Familie
Familie mit mindestens 3 Kindern
- nahestehende Personen
Ehegatten, Kinder, Adoptivkinder, Eltern, Geschwister, Schwiegereltern, Schwiegerkinder;
Lebensgefährten und Lebensgefährtinnen nur, wenn er/sie mit der begünstigten Person in
einer gleich einer Ehe eingerichteten Haushaltsgemeinschaft leben und beide entweder
seit mindestens drei Jahren einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben oder gemeinsames
Eigentum an der Wohnung besitzen oder begründen.
| |
|